Schulgeld


An der Johannes-Prassek-Schule wird Schulgeld erhoben.

Die Eltern haben sich mit dem Schulvertrag verpflichtet, Schulgeld zu entrichten. Das Schulgeld unterliegt einer sozialen Staffelung, die sicherstellt, dass niemandem aus finanziellen Gründen der Zugang zur Schule verwehrt wird.

Der Regelsatz des Schulgeldes beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 150 EUR. Ab dem dritten Kind beträgt das Schulgeld 104 EUR.





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